Wir vertreten Gerichte, gemeinnützige Organisationen und Private in dem Bereich Nachlassabwicklung und Beratung.
Gerichte
Für die Amtsgerichte stehen wir deutschlandweit als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Aufgrund des Kanzleisitzes sind wir überwiegend für die Amtsgerichte im Rhein-Main-Gebiet tätig, aber auch in vielen Fällen für Gerichte an anderen Orten Deutschlands.
Unsere langjährige Erfahrung mit den Anforderungen der Regelung einer Nachlasssache bietet Gewähr für eine Abwicklung ohne unnötigen Schriftverkehr, mit einem so bald wie möglich vorgelegten Nachlassverzeichnis, regelmässigen Berichten und einer termingerechten und nachvollziehbaren Rechnungslegung.
Darüber hinaus lösen wir auftretende Probleme selbst und belasten Rechtspfleger(innen) / Richter(innen) nicht mit Fragen. An den richtigen Stellen (z.B. Immobilienverkauf, Geldanlagen, Verfahrensfragen) besprechen wir das weitere Vorgehen mit dem Gericht, um in Zweifelsfällen sofort die richtigen Weichen zu stellen.
Wir übernehmen jeden Fall, denn wir möchten Sie entlasten. Ob klein, ob groß, ob einfach gelagert oder schwierig, ob mit Auslandsbezügen oder einer vermüllten Wohnung.
Gemeinnützige Organisationen
In vielen Fällen wird einer karitativen Einrichtung nur Geld im Wege des Vermächtnisses von Todes wegen zugewendet. In diesen Fällen bedarf es keine Nachlassregelung.
Wird die Organisation jedoch allein oder mit anderen zu Erben eingesetzt, dann sind eventuell die Organisationen ohne eigener Rechtsabteilung überfordert.
Zu wenig Personal, zu wenig Kenntnisse von der Materie.
Hier helfen wir gerne und übernehmen die Abwicklung und, soweit gewünscht, Versilberung des Nachlasses. Sind weitere Organisationen Erben, so bemühen wir uns um eine schnelle Einigung und vermitteln notfalls zwischen den Beteiligten.
Diskretion und eine schnelle, transparente Abwicklung sowie angemessener, pietätvoller Umgang mit den Angehörigen und dem Nachlass sind hier unser Versprechen.
Regelmässige Berichte zur Vorlage bei dem Vorstand / Geschäftsführung der Organsation sind selbstverständlich.